Physiotherapeuten

Ratgeber

Arzt verschreibt keine Physiotherapie mehr, was tun?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Wenn Ihr Arzt keine Physiotherapie mehr verschreibt, fragen Sie zuerst nach dem medizinischen Grund. Nennt die Praxis ihr Budget, bleibt Ihr Anspruch bestehen, denn das Budget ist nur ein Richtwert. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Diagnose auf einer Ausnahmeliste steht. Sonst helfen ein Antrag bei der Krankenkasse oder eine zweite Arztpraxis.

Frist der Kasse für Ihren Antrag
4 Wochen
G-BA-Patienteninformation, Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs, Stand 1. April 2021
Arztbesuch bei genehmigter Dauerbehandlung
mindestens alle 12 Wochen
G-BA-Patienteninformation, Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs, Stand 1. April 2021
Behandlungsbedarf für den Antrag
mindestens 1 Jahr
G-BA-Patienteninformation, Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs, Stand 1. April 2021
Ein Mann sitzt in einer hellen Arztpraxis am Schreibtisch einer Ärztin im weißen Kittel, beide sprechen miteinander.
Ihr Anspruch auf nötige Physiotherapie bleibt bestehen, auch wenn die Ärztin von einem ausgeschöpften Budget spricht. Bild: KI generiert.

Warum Ihr Arzt vom Budget spricht

Wenn Ihr Arzt von seinem Budget spricht, meint er einen Richtwert für die Kosten, die seine Rezepte verursachen. Die Kassenärztliche Vereinigung ist die Vertretung der Kassenärzte in Ihrem Bundesland. Sie vereinbart mit den Krankenkassen jedes Jahr, wie viel Geld für Physiotherapie und ähnliche Behandlungen ausgegeben werden soll. Außerdem ermittelt sie für jede Arztpraxis einen Richtwert.

Der Richtwert hängt zum Beispiel davon ab, welche Patienten eine Praxis hat und was sie verordnet. Er ist keine feste Grenze. Fällt eine Praxis zum ersten Mal mit zu hohen Kosten auf, bekommt sie zuerst eine Beratung, bevor jemand Geld zurückfordert. Sie kann dann erklären, warum sie mehr verordnet hat, etwa wegen vieler schwer kranker Patienten.

Bleibt Ihr Anspruch bei vollem Budget bestehen?

Ja, Ihr Anspruch auf Physiotherapie auf Rezept bleibt bestehen, auch wenn das Budget Ihrer Arztpraxis ausgeschöpft ist. Die Techniker Krankenkasse sagt das ihren Versicherten ausdrücklich. Entscheidend ist allein, ob Sie Physiotherapie medizinisch brauchen, und das beurteilt Ihr Arzt.

Ihre Krankenkasse kann das Rezept nicht ersetzen. Die TK weist darauf hin, dass sie weder eine Genehmigung statt eines Rezepts ausstellt noch selbst bezahlte Rechnungen erstattet. Deshalb führt der Weg fast immer über das Gespräch mit Ihrem Arzt.

Zwei Ausnahmelisten schonen das Budget Ihres Arztes

Für zwei Gruppen von Erkrankungen gibt es feste Listen, und beide entlasten das Budget Ihres Arztes. Die erste Liste nennt schwere Dauererkrankungen, bei denen Sie mindestens 1 Jahr lang Physiotherapie brauchen. Steht Ihre Diagnose darauf, gilt Ihr Bedarf ohne Antrag als anerkannt. Die Kostenprüfung der Arztpraxis lässt diese Rezepte außen vor.

Die zweite Liste nennt schwere Erkrankungen, die für eine begrenzte Zeit viel Physiotherapie brauchen, etwa nach bestimmten Operationen. Sie vereinbaren die Kassenärzte und die Krankenkassen auf Bundesebene. Bei der Kostenprüfung rechnet die Prüfstelle diese Rezepte heraus.

Bei beiden Listen kann ein einziges Rezept bis zu 12 Wochen abdecken. Für die Liste der Dauererkrankungen brauchen Sie mindestens 1 Jahr lang Behandlung. Die zweite Liste gilt oft nur für eine bestimmte Zeit, etwa längstens 6 Monate ab dem ersten Rezept nach einer Operation.

So unterscheiden sich die beiden Ausnahmelisten für Physiotherapie.
FrageListe für DauererkrankungenListe für schwere Fälle auf Zeit
Für wen?Schwere, dauerhafte SchädenSchwere Erkrankungen mit hohem Bedarf für begrenzte Zeit
Wie lange?mindestens 1 Jahrbegrenzt, etwa längstens 6 Monate ab dem ersten Rezept nach einer Operation
Antrag nötig?Nein, wenn die Diagnose auf der Liste stehtNein, Ihr Arzt verordnet direkt
Wie lange reicht ein Rezept?bis zu 12 Wochenbis zu 12 Wochen
Folge für das BudgetDie Kostenprüfung lässt das Rezept außen vorDie Kostenprüfung rechnet das Rezept heraus
Arztbesuchmindestens alle 12 Wochenmit jedem neuen Rezept

So beantragen Sie Dauer-Physiotherapie bei der Kasse

Steht Ihre Erkrankung auf keiner Liste, ist aber ähnlich schwer und dauerhaft, können Sie die Dauerbehandlung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Antrag heißt offiziell Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf. Ihr Arzt muss dafür begründen, dass Sie mindestens 1 Jahr lang fortlaufend Physiotherapie brauchen. Das kann sich auch aus mehreren Erkrankungen zusammen ergeben.

  1. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt ein Rezept mit einer schriftlichen medizinischen Begründung ausstellen.
  2. Schicken Sie Ihrer Krankenkasse einen Antrag mit einer Kopie des Rezepts. Einen Musterantrag enthält das Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses, des obersten Gremiums von Ärzten und Krankenkassen.
  3. Bringen Sie das Original-Rezept in Ihre Physiotherapiepraxis. Es gilt sofort, Ihre Behandlung kann beginnen oder weiterlaufen.
  4. Die Kasse entscheidet innerhalb von 4 Wochen. Meldet sie sich nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Fehlen Unterlagen, ruht die Frist, bis sie da sind.
  5. Geben Sie eine Kopie des Bescheids an Ihren Arzt und an Ihre Physiotherapiepraxis.
  6. Lehnt die Kasse ab, können Sie Widerspruch einlegen. Ihre nötige Behandlung läuft nach den normalen Regeln weiter.

Eine Genehmigung kann unbefristet gelten. Ist sie befristet, dann für mindestens 1 Jahr. Auch mit Genehmigung gehen Sie mindestens alle 12 Wochen zu Ihrem Arzt und holen ein neues Rezept.

Was Sie tun, wenn Ihr Arzt Physiotherapie ablehnt

Lehnt Ihr Arzt weiter ab, obwohl Sie Physiotherapie brauchen, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Am wenigsten Aufwand macht die Frage nach den Ausnahmelisten.

  • Bitten Sie Ihren Arzt zu prüfen, ob Ihre Diagnose auf einer der beiden Ausnahmelisten steht.
  • Fragen Sie nach einer Begründung für einen Antrag auf Dauerbehandlung, wenn Ihre Erkrankung ähnlich schwer ist.
  • Lassen Sie sich kostenlos von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland beraten, am Telefon, vor Ort oder online.
  • Holen Sie eine zweite ärztliche Meinung in einer anderen Praxis ein. Deren Budget ist unabhängig von Ihrer bisherigen Praxis.
  • Legen Sie Widerspruch ein, wenn Ihre Krankenkasse einen Antrag ablehnt.
Belastet Ihr Rezept das Budget Ihres Arztes?

Steht Ihre Diagnose auf der Liste für Dauererkrankungen?

Ja

Nein, Ihr Rezept belastet das Budget nicht. Ein Antrag bei der Kasse ist auch nicht nötig.

Nein

Steht sie auf der Liste für schwere Fälle auf Zeit?

Ja

Nein, die Kostenprüfung rechnet Ihr Rezept heraus. Ihr Arzt kann für bis zu 12 Wochen verordnen.

Nein

Ist Ihre Erkrankung ähnlich schwer und dauerhaft?

Ja

Nicht, wenn Ihre Kasse einen Antrag genehmigt. Ihr Arzt begründet ihn, Sie reichen ihn bei der Kasse ein.

Nein

Ja, Ihr Rezept zählt zum normalen Budget. Ihr Anspruch bleibt trotzdem bestehen, wenn Sie Physiotherapie brauchen.

Warum eine andere Arztpraxis oft weiterhilft

Das Budget gilt für jede Arztpraxis einzeln. Ein anderer Arzt beurteilt Ihren Bedarf deshalb neu und kann ein Rezept ausstellen, wenn er die Physiotherapie für nötig hält. Bei ihm beginnt auch die Zählung der üblichen Behandlungen von vorn.

Vor einem Wechsel lohnt trotzdem ein offenes Gespräch mit Ihrem bisherigen Arzt. Er kennt Ihre Vorgeschichte, und ein begründeter Antrag auf Dauerbehandlung kann schneller helfen als ein Neuanfang. Ein neues Physio-Rezept gilt 28 Tage bis zur ersten Behandlung, planen Sie den Termin also gleich mit.

Häufige Fragen

Darf mein Arzt mir wegen des Budgets keine Physiotherapie mehr verschreiben?

Nein, ein volles Budget ist kein Grund, Ihnen Physiotherapie zu verweigern, die Sie medizinisch brauchen. Das Budget ist ein Richtwert für die ganze Praxis, keine Grenze für Sie. Über Ihr Rezept entscheidet Ihr Arzt nach Ihrem Bedarf.

Muss die Krankenkasse weitere Physiotherapie genehmigen?

Nein, weitere Rezepte für Physiotherapie braucht die Krankenkasse nicht zu genehmigen, auch nicht über die übliche Gesamtzahl hinaus. Ihr Arzt notiert die Gründe in Ihrer Akte. Einen Antrag gibt es nur für die Dauerbehandlung, wenn Ihre Diagnose auf keiner Liste steht.

Wie lange braucht die Krankenkasse für einen Antrag auf Dauer-Physiotherapie?

Die Krankenkasse muss über einen Antrag auf Dauer-Physiotherapie innerhalb von 4 Wochen entscheiden. Meldet sie sich nicht, gilt der Antrag als genehmigt. Fehlen Unterlagen, ruht die Frist, bis sie da sind.

Kann ich während des Antrags auf Dauer-Physiotherapie schon behandelt werden?

Ja, das Rezept für Dauer-Physiotherapie gilt sofort, auch während die Kasse den Antrag prüft. Die Kasse übernimmt die Kosten. Wird der Antrag abgelehnt, läuft die nötige Behandlung nach den normalen Regeln weiter.

Hilft ein Arztwechsel, wenn mein Arzt keine Physiotherapie mehr verschreibt?

Ja, ein Arztwechsel kann helfen, weil das Budget für jede Arztpraxis einzeln gilt. Ein anderer Arzt beurteilt Ihren Bedarf neu und kann ein Physio-Rezept ausstellen. Eine Genehmigung Ihrer Kasse für die Dauerbehandlung gilt auch beim neuen Arzt.

Wo bekomme ich kostenlose Hilfe, wenn mein Arzt keine Physiotherapie mehr verschreibt?

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät Sie kostenlos und unabhängig von Kassen und Praxen. Sie erreichen sie über ein kostenfreies Beratungstelefon, in Beratungsstellen vor Ort und schriftlich über ein Online-Portal.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 84 SGB V, Arznei- und Heilmittelvereinbarungen sowie Rahmenvorgaben (Absatz 7: entsprechende Anwendung auf Heilmittel), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 106b SGB V, Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen (Absatz 1: Ablösung der Richtgrößenprüfung ab 2017, Absatz 2 Satz 4: besonderer Verordnungsbedarf), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 32 SGB V, Heilmittel (Absatz 1a: langfristiger Heilmittelbedarf, Absatz 1b: keine Genehmigung über die orientierende Menge hinaus), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Patienteninformation: Genehmigung eines langfristigen Heilmittelbedarfs, mit Musterantrag, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  5. Diagnoseliste langfristiger Heilmittelbedarf, besonderer Verordnungsbedarf und Blankoverordnung, Kassenärztliche Bundesvereinigung,
  6. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, in Kraft seit 5. August 2025, Gemeinsamer Bundesausschuss,
  7. Budget der Arztpraxis für Krankengymnastik: Ihr Anspruch bleibt bestehen, Techniker Krankenkasse,
  8. Beratungsangebot der Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland, Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, eine geschlossene Praxis oder eine falsche Zuordnung melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.