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Physiotherapie in der Nähe finden, bevor das Rezept verfällt

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Geben Sie in der Praxissuche der gesetzlichen Krankenkassen Ihre Postleitzahl und einen Umkreis ein, dann sehen Sie die zugelassenen Praxen in Ihrer Nähe. Rufen Sie noch am Tag des Arztbesuchs mehrere Praxen an. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum stattfinden, sonst verfällt Ihr Rezept.

Zeit bis zur ersten Behandlung
28 Tage
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, § 15, Stand 5. August 2025
Erster Termin bei dringendem Bedarf
14 Tage
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, § 15, Stand 5. August 2025
Pause zwischen Terminen ohne guten Grund
höchstens 14 Tage
Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025, § 16 Absatz 4, Stand 5. August 2025
Eine lächelnde Frau mit Umhängetasche steht vor dem gläsernen Eingang einer Physiotherapiepraxis, hinter den großen Fenstern sind eine Liege und Gymnastikbälle zu sehen.
Nur eine Praxis mit Kassenzulassung darf Ihr Rezept mit der Krankenkasse abrechnen, fragen Sie am besten schon beim ersten Anruf danach. Bild: KI generiert.

Physiotherapie-Praxen in der Nähe zeigt die Suche der Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben eine eigene Suche für Praxen, die mit ihnen abrechnen dürfen. Sie heißt Heilmittelerbringerliste und steht auf der Internetseite des Dachverbands der Krankenkassen. Dort geben Sie Ort oder Postleitzahl ein, wählen einen Umkreis in Kilometern und den Bereich Physiotherapie.

Danach können Sie nach besonderen Leistungen filtern, etwa nach Manueller Therapie oder Lymphdrainage. Wählen Sie dort aus, was auf Ihrem Rezept steht. Taucht Ihre Behandlung in der Auswahl nicht auf, bietet sie jede Physiotherapie-Praxis an.

Zu jeder Praxis zeigt die Suche Name und Anschrift. Hat die Praxis es gemeldet, stehen dort auch Telefonnummer, E-Mail, Internetseite und Angaben zur Barrierefreiheit. Die Daten stammen von den Praxen selbst, und die Kassen übernehmen keine Gewähr dafür. Fragen Sie deshalb beim Anruf noch einmal nach.

Am besten suchen Sie, sobald Sie Ihr Rezept für Physiotherapie in der Hand haben. Ab dem Ausstellungsdatum läuft nämlich die Frist für den ersten Termin.

Jede zugelassene Praxis behandelt für alle Kassen

Mit Ihrer Krankenkasse abrechnen darf nur eine Praxis mit Kassenzulassung. Die Zulassung bekommt sie, wenn die Therapeuten die passende Ausbildung haben, Räume und Ausstattung stimmen und die Praxis die Verträge mit den Kassen anerkennt. Eine Praxis ohne Zulassung behandelt nur Privatpatienten und Selbstzahler.

Über die Zulassung entscheidet nicht jede Kasse für sich. Das übernimmt eine gemeinsame Stelle der Krankenkassen, und ihre Entscheidung gilt für alle gesetzlichen Kassen. Eine Praxis ist deshalb entweder für alle Kassen zugelassen oder für keine. Ob eine zugelassene Praxis gerade Ihre Kasse annimmt, müssen Sie also nicht fragen.

Für 4 Behandlungen braucht die Praxis ein Zertifikat

Für vier Behandlungen reicht die normale Ausbildung nicht. Die Therapeutin braucht dann eine zusätzliche Weiterbildung, und die Praxis braucht die Erlaubnis, die Behandlung mit der Kasse abzurechnen. Das gilt für Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät und Krankengymnastik nach Bobath, Vojta oder PNF.

Die Weiterbildung für Manuelle Therapie dauert mindestens 260 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Für die Lymphdrainage sind es mindestens 140 Unterrichtsstunden und für Krankengymnastik am Gerät mindestens 40. Klären Sie deshalb vor dem ersten Termin, ob die Praxis Ihre Behandlung anbieten darf.

Was Sie vor dem ersten Anruf klären, je nachdem, was auf Ihrem Rezept steht.
Auf Ihrem Rezept stehtDas braucht die PraxisIhre Frage am Telefon
KG (Krankengymnastik), KMT (klassische Massage) oder ÜbungsbehandlungKassenzulassungBehandeln Sie auf Kassenrezept?
MT (Manuelle Therapie)Zertifikat Manuelle Therapie, mindestens 260 Unterrichtsstunden WeiterbildungHaben Sie das Zertifikat für Manuelle Therapie?
MLD-30, MLD-45 oder MLD-60 (Manuelle Lymphdrainage mit 30, 45 oder 60 Minuten)Zertifikat Lymphdrainage, mindestens 140 Unterrichtsstunden WeiterbildungMachen Sie Lymphdrainage, und auch in der verordneten Dauer?
KG-Gerät (Krankengymnastik am Gerät)Zertifikat und passende Trainingsgeräte, mindestens 40 Unterrichtsstunden WeiterbildungHaben Sie Trainingsgeräte und die Erlaubnis dafür?
Bobath, Vojta oder PNF (Krankengymnastik bei Störungen von Gehirn oder Rückenmark)Zertifikat für das jeweilige VerfahrenNach welchem Verfahren behandeln Sie, und behandeln Sie auch Kinder?
KG im BewegungsbadZugang zu einem BewegungsbadHaben Sie ein eigenes Bewegungsbad oder nutzen Sie eines mit?

Physiotherapeut ist ein geschützter Titel

Physiotherapeutin oder Physiotherapeut darf sich nur nennen, wer eine staatliche Erlaubnis hat. Dafür braucht man eine dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule, die mit einer staatlichen Prüfung endet. Wer den Titel ohne Erlaubnis führt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro.

Zusätze wie Osteopathie oder Sportphysiotherapie sind dagegen nicht geschützt, und keiner von beiden steht in der Preisliste der Krankenkassen. Die Lizenz Sportphysiotherapie des Deutschen Olympischen Sportbunds verlangt zwar vier Wochenkurse und eine Prüfung. Auf Kassenrezept rechnet die Praxis aber trotzdem Krankengymnastik oder Manuelle Therapie ab.

Welche Praxis passt zu Ihrem Rezept?

Steht MT, MLD, KG-Gerät, Bobath, Vojta oder PNF auf dem Rezept?

Ja

Hat die Praxis das Zertifikat für genau diese Behandlung?

Ja

Vereinbaren Sie den ersten Termin. Er muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum liegen.

Nein

Suchen Sie eine andere Praxis. Ohne Zertifikat zahlt die Kasse diese Behandlung nicht.

Nein

Können Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen?

Ja

Dann brauchen Sie einen Hausbesuch auf dem Rezept. Lassen Sie ihn von Ihrer Ärztin ankreuzen, bevor Sie suchen.

Nein

Jede Praxis mit Kassenzulassung passt. Vergleichen Sie Weg, Öffnungszeiten und den ersten freien Termin.

In 6 Schritten rechtzeitig zum Physiotherapie-Termin

Ihr Rezept verfällt, wenn die erste Behandlung nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum stattfindet. Hat Ihre Ärztin dringenden Bedarf angekreuzt, sind es nur 14 Tage. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Fangen Sie deshalb am besten noch am Tag des Arztbesuchs mit der Suche an.

  1. Rufen Sie am Tag der Ausstellung bei drei bis fünf Praxen an. Nennen Sie gleich das Datum auf dem Rezept, die Behandlung, die Zahl der Termine und wie oft pro Woche.
  2. Fragen Sie nach dem nächsten freien ersten Termin, nicht gleich nach allen Terminen. Für die Frist zählt nur der erste.
  3. Lassen Sie sich auf die Warteliste setzen und fragen Sie, ob die Praxis bei Absagen kurzfristig anruft.
  4. Suchen Sie auch in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes, nicht nur bei Ihrer Wohnung. Fragen Sie nach Terminen früh am Morgen oder am Abend.
  5. Finden Sie in der Frist keine Praxis, gehen Sie vor Ablauf zurück zu Ihrer Ärztin und fragen Sie nach einem neuen Rezept.
  6. Sagen Sie Termine, die Sie nicht schaffen, so früh wie möglich ab.

Feste Zahlen zur Wartezeit in Ihrer Gegend gibt es nicht, auch die Physiotherapie-Verbände veröffentlichen derzeit keine. Wie lange Sie warten, erfahren Sie nur, wenn Sie mehrere Praxen anrufen.

Sagen Sie einen Termin zu spät ab, kann die Praxis unter Umständen eine Ausfallgebühr verlangen. Fragen Sie deshalb schon beim ersten Anruf nach der Absagefrist.

6 Fragen für Ihren Anruf in der Praxis

  • Haben Sie eine Kassenzulassung und das Zertifikat für die Behandlung auf meinem Rezept?
  • Wann ist der nächste freie erste Termin, und liegt er in meiner Frist?
  • Können Sie mich so oft behandeln, wie es auf dem Rezept steht, etwa zweimal pro Woche?
  • Wie lange dauert eine Behandlung bei Ihnen?
  • Bis wann kann ich einen Termin kostenlos absagen?
  • Ist die Praxis ohne Stufen erreichbar, etwa mit Aufzug oder Rampe?

Wann die Physiotherapie zu Ihnen nach Hause kommt

Ein Hausbesuch auf Kosten der Krankenkasse ist nur möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können. Er ist auch möglich, wenn er aus medizinischen Gründen zwingend nötig ist. Ihre Ärztin muss den Hausbesuch auf dem Rezept ankreuzen. Ohne dieses Kreuz darf die Praxis nicht zu Ihnen kommen und abrechnen.

Dass Sie in einer Einrichtung betreut werden, etwa in einer Tagesförderstätte, reicht allein als Grund nicht aus. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gibt es eine Ausnahme. Besuchen sie ganztags eine Kita, Schule oder Fördereinrichtung, darf die Therapeutin sie dort auch ohne Hausbesuch auf dem Rezept behandeln. Das gilt, wenn das Rezept eine schwere und lang andauernde Beeinträchtigung zeigt.

Für den Hausbesuch bekommt die Praxis von der Kasse 22,78 Euro zusätzlich, die Anfahrt ist darin enthalten. In einem Pflege- oder Altenheim sind es 13,09 Euro. Ihr Anteil daran beträgt 10 Prozent, also 2,28 Euro oder 1,31 Euro.

Wann eine Physiotherapie per Video möglich ist

Physiotherapie auf Rezept darf auch per Video stattfinden, live und in Echtzeit. Aufgezeichnete Übungsvideos und Gesundheits-Apps zählen dagegen nicht als Behandlung.

Ob ein Termin per Video für Sie passt, entscheiden Sie gemeinsam mit der Therapeutin. Die erste Behandlung wegen Ihrer Beschwerden muss aber persönlich in der Praxis stattfinden, und auch danach sieht Sie die Therapeutin regelmäßig persönlich. Eine Praxis mit Video-Terminen bringt Ihnen deshalb keinen schnelleren Start.

Häufige Fragen

Wie finde ich eine Physiotherapie-Praxis in meiner Nähe?

Eine Physiotherapie-Praxis in Ihrer Nähe finden Sie über die Praxissuche der gesetzlichen Krankenkassen, die Heilmittelerbringerliste. Sie geben Postleitzahl oder Ort und einen Umkreis in Kilometern ein. Mit dem Filter für besondere Leistungen sehen Sie nur Praxen, die zum Beispiel Manuelle Therapie oder Lymphdrainage anbieten.

Darf jede Physiotherapie-Praxis mit meiner Krankenkasse abrechnen?

Nein, mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen darf nur eine Physiotherapie-Praxis mit Kassenzulassung. Eine zugelassene Praxis darf dafür mit jeder gesetzlichen Kasse abrechnen, denn über die Zulassung entscheidet eine gemeinsame Stelle für alle Kassen. Alle Praxen in der Praxissuche der Krankenkassen sind zugelassen.

Wann zahlt die Krankenkasse einen Hausbesuch der Physiotherapie?

Die Krankenkasse zahlt einen Hausbesuch der Physiotherapie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen können. Ihre Ärztin muss den Hausbesuch auf dem Rezept ankreuzen. Dass jemand in einer Einrichtung betreut wird, reicht allein als Grund nicht aus.

Darf Physiotherapie auf Rezept per Video stattfinden?

Ja, Physiotherapie auf Rezept darf live per Video stattfinden. Die erste Behandlung wegen Ihrer Beschwerden muss aber persönlich in der Praxis sein, und auch danach sieht Sie die Therapeutin regelmäßig persönlich. Aufgezeichnete Übungsvideos und Gesundheits-Apps gelten nicht als Behandlung.

Was tue ich, wenn keine Physiotherapie-Praxis innerhalb von 28 Tagen einen Termin hat?

Finden Sie innerhalb von 28 Tagen keinen Physiotherapie-Termin, verfällt Ihr Rezept. Gehen Sie deshalb noch vor Ablauf der Frist zurück zu Ihrer Ärztin und fragen Sie nach einem neuen Rezept. Rufen Sie vorher mehrere Praxen an und lassen Sie sich auf Wartelisten setzen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 124 SGB V, Zulassung von Leistungserbringern für Heilmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) vom 26. Mai 1994, §§ 1, 8, 9 und 15, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025 (§§ 11, 15, 16, 16b, 17), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  4. Anlage 7 Weiterbildung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Fassung vom 13. April 2026, gültig ab 1. Juni 2026, GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  5. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 1. Januar 2026 (Hausbesuchspauschalen), GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  6. Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands nach § 124 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband,
  7. Datenbank des GKV-Spitzenverbandes für zugelassene Heilmittelerbringer, Hinweise zu Inhalt und Berufsgruppen, AOK-Bundesverband, AOK-Gesundheitspartner,
  8. DOSB-Sportphysiotherapie: Weiterbildungsseminare, Zulassungsvoraussetzungen und Lernerfolgskontrolle, Deutscher Olympischer Sportbund,
  9. Wartezeitenbarometer Physiotherapie, monatliche Erhebung unter Praxen, Deutscher Verband für Physiotherapie (PHYSIO-DEUTSCHLAND) und Verband Physikalische Therapie (VPT),
  10. § 630c BGB, Mitwirkung der Vertragsparteien und Informationspflichten (Absatz 3: wirtschaftliche Information in Textform), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. § 4 Nummer 14 UStG, Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.