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Was ist Krankengymnastik am Gerät und wer bekommt sie?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Krankengymnastik am Gerät ist ein Training an Kraftgeräten und Seilzügen, bei dem eine Physiotherapeutin bis zu 3 Patienten gleichzeitig anleitet. Ihre Ärztin verordnet sie vor allem bei lang anhaltenden Rückenleiden und nach Operationen oder Verletzungen. Ein Termin dauert 60 Minuten und kostet 55,81 Euro. Sie zahlen davon 5,58 Euro je Termin plus 10 Euro je Rezept zu.

Dauer eines Termins am Gerät
60 Minuten
Vergütungsliste Physiotherapie der Krankenkassen (Anlage 2), gültig ab 1. Januar 2026, Stand 1. Januar 2026
Gesetzliche Zuzahlung je Termin
5,58 Euro
Vergütungsliste Physiotherapie der Krankenkassen (Anlage 2), gültig ab 1. Januar 2026, Stand 1. Januar 2026
Ein Mann zieht an einem Seilzuggerät einen Griff zur Brust, eine Physiotherapeutin steht hinter ihm und korrigiert seine Haltung.
Beim Training am Gerät betreut eine Therapeutin bis zu drei Personen gleichzeitig, eine Einheit dauert 60 Minuten. Bild: KI generiert.

Was Krankengymnastik am Gerät anders macht

Auf dem Rezept steht dafür das Kürzel KG-Gerät. Gemeint ist Krankengymnastik an medizinischen Trainingsgeräten, und zwar an zwei Arten. Kraftgeräte führen die Bewegung auf einer festen Bahn und trainieren einzelne Muskelgruppen gezielt. An Seilzügen bewegen Sie sich freier und trainieren Rumpf, Arme und Beine im Zusammenspiel.

Bis zu 3 Patienten trainieren gleichzeitig, jeder mit eigenem Programm. Die Physiotherapeutin bleibt die ganze Stunde dabei, leitet an und korrigiert. Eine Hilfskraft darf diese Aufsicht nicht übernehmen.

Wann Ihre Ärztin Krankengymnastik am Gerät verordnet

Krankengymnastik am Gerät ist für einen gezielten Kraftaufbau gedacht. Ihre Ärztin entscheidet nach Diagnose und Ziel, ob sie passt. Vor allem in diesen 4 Fällen kommt sie infrage.

  • Sie haben ein lang anhaltendes Leiden an der Wirbelsäule.
  • Sie wurden operiert, etwa an Knie oder Hüfte, und die Muskeln sollen wieder kräftiger werden.
  • Sie hatten eine Verletzung und brauchen gezielten Kraftaufbau.
  • Muskeln sind geschwächt oder teilweise gelähmt.

Verschreiben darf Ihre Ärztin Gerätetraining bei Rückenleiden, bei Beschwerden an Armen, Beinen und Becken und bei lang anhaltenden Schmerzen. Die Behandlungen auf einem Rezept darf sie auf bis zu 3 Arten aufteilen. So kann ein Rezept zum Beispiel Krankengymnastik und Gerätetraining enthalten.

Auch nach einer Knie-TEP kommt Gerätetraining für den Kraftaufbau infrage. Sprechen Sie Ihre Ärztin gezielt darauf an, wenn Sie es für sinnvoll halten.

So läuft ein Termin Krankengymnastik am Gerät ab

Vom Rezept bis zum Training am Gerät
  1. 1. Rezept mit dem Kürzel KG-Gerät

    Ihre Ärztin trägt auf dem Rezept ein, dass Sie Krankengymnastik am Gerät bekommen. Ohne diesen Eintrag darf die Praxis kein Gerätetraining abrechnen.

  2. 2. Praxis mit Erlaubnis finden

    Nur Praxen mit der passenden Zusatzausbildung dürfen das Training über die Krankenkasse abrechnen.

  3. 3. Untersuchung und Auswahl der Geräte

    Die Physiotherapeutin untersucht Sie und wählt die Geräte passend zu Ihrem Ziel. Gewicht und Bewegungsumfang stellt sie für Sie ein.

  4. 4. Training mit Anleitung, 60 Minuten

    Sie trainieren neben höchstens 2 weiteren Patienten. Die Physiotherapeutin bleibt die ganze Zeit dabei.

  5. 5. Steigerung im Lauf der Behandlung

    Werden Sie kräftiger und beweglicher, erhöht die Physiotherapeutin Gewicht, Widerstand oder Bewegungsumfang Schritt für Schritt.

Ein Rezept umfasst in der Regel höchstens 6 Termine, meist mit 1 bis 3 Terminen pro Woche. Wie viele Termine Sie insgesamt bekommen, hängt von Ihrem Verlauf ab.

Bringen Sie bequeme Sportkleidung und feste Schuhe mit. An den Geräten brauchen Sie einen sicheren Stand und freie Arme und Beine.

Was Krankengymnastik am Gerät kostet

Ein Termin am Gerät kostet seit Januar 2026 55,81 Euro. Normale Krankengymnastik kostet 29,63 Euro, Manuelle Therapie 35,59 Euro. Sie zahlen davon jeweils 10 Prozent zu, am Gerät also 5,58 Euro je Termin.

So viel kosten Krankengymnastik am Gerät und andere Behandlungen seit Januar 2026.
BehandlungDauerPreis je TerminIhre Zuzahlung je Termin
Krankengymnastik15 bis 25 Minuten29,63 Euro2,96 Euro
Krankengymnastik am Gerät60 Minuten, bis zu 3 Patienten55,81 Euro5,58 Euro
Manuelle Therapie15 bis 25 Minuten35,59 Euro3,56 Euro

Dazu kommen 10 Euro je Rezept, ab Januar 2027 sind es 15 Euro. Die 60 Minuten gelten für den ganzen Termin. Dazu gehören auch das Wechseln zwischen den Geräten, kurze Pausen und die Rückmeldung der Physiotherapeutin.

Welche Praxis Krankengymnastik am Gerät anbieten darf

Für Gerätetraining auf Rezept braucht die Praxis eine Zusatzausbildung von mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten. Ohne diesen Nachweis darf sie es nicht über Ihre Krankenkasse abrechnen, auch wenn sie passende Geräte hat. Fragen Sie deshalb bei der Terminvereinbarung danach.

Zum Vergleich: Für Manuelle Therapie sind mindestens 260 Unterrichtsstunden nötig, für Lymphdrainage 140. Für Sie zählt vor allem, dass die Praxis die Erlaubnis überhaupt hat.

Wenn keine Praxis in der Nähe Gerätetraining anbietet

Nicht jede Praxis hat Geräte und die nötige Erlaubnis. Das betrifft vor allem kleinere Praxen ohne eigenen Trainingsraum.

  1. 1. Fragen Sie Ihre Ärztin, ob normale Krankengymnastik ebenfalls infrage kommt.
  2. 2. Fragen Sie gezielt bei Praxen mit eigenem Trainingsraum, auch in Nachbarorten.
  3. 3. Fragen Sie nach der Wartezeit, denn die Geräte begrenzen, wie viele Patienten gleichzeitig trainieren können.
  4. 4. Lassen Sie sich bei langer Wartezeit übergangsweise eine andere Behandlung verordnen, damit keine Lücke entsteht.

Denken Sie an die Frist. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum des Rezepts beginnen, sonst verfällt es. Für einen Wechsel der Behandlung braucht die Praxis ein neues oder geändertes Rezept Ihrer Ärztin.

Eine zugelassene Physiotherapiepraxis in Ihrer Nähe können Sie gezielt nach Gerätetraining fragen. Sprechen Sie Engpässe früh an, nicht erst, wenn das Rezept schon ausgestellt ist.

Häufige Fragen

Was unterscheidet Krankengymnastik am Gerät von normaler Krankengymnastik?

Bei Krankengymnastik am Gerät trainieren Sie an Kraftgeräten und Seilzügen, bis zu 3 Patienten gleichzeitig unter Anleitung einer Physiotherapeutin. Ein Termin dauert 60 Minuten. Normale Krankengymnastik ist meist eine Einzelbehandlung von 15 bis 25 Minuten.

Wann bekomme ich Krankengymnastik am Gerät verordnet?

Krankengymnastik am Gerät verordnet Ihre Ärztin vor allem bei lang anhaltenden Rückenleiden und nach Operationen oder Verletzungen. Dann steht ein gezielter Kraftaufbau im Vordergrund. Auch bei geschwächten oder teilweise gelähmten Muskeln kommt sie infrage.

Wie lange dauert ein Termin Krankengymnastik am Gerät?

Ein Termin Krankengymnastik am Gerät dauert 60 Minuten. Die Zeit umfasst auch das Wechseln zwischen den Geräten und kurze Pausen. Normale Krankengymnastik dauert dagegen 15 bis 25 Minuten.

Was zahle ich für Krankengymnastik am Gerät zu?

Für Krankengymnastik am Gerät zahlen Sie 5,58 Euro je Termin plus 10 Euro je Rezept zu. Das sind 10 Prozent des Preises von 55,81 Euro und der feste Betrag je Rezept. Ab Januar 2027 steigt der feste Betrag auf 15 Euro.

Darf jede Physiotherapiepraxis Krankengymnastik am Gerät anbieten?

Nein, für Krankengymnastik am Gerät auf Rezept braucht die Praxis eine Zusatzausbildung von mindestens 40 Unterrichtsstunden. Ohne diesen Nachweis darf sie das Training nicht über die Krankenkasse abrechnen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung danach.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie, Fassung vom 15. Mai 2025, § 17 und § 19 Absatz 3 Nummer 4 (Gerätegestützte Krankengymnastik), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  3. Anlage 7 Weiterbildung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Fassung vom 13. April 2026, gültig ab 1. Juni 2026, GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  4. § 61 SGB V, Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 124 SGB V, Zulassung von Leistungserbringern für Heilmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Heilmittelerbringerliste des GKV-Spitzenverbands nach § 124 Absatz 2 SGB V, GKV-Spitzenverband,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.