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Physiotherapie für Babys und Kinder auf Rezept

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Physiotherapie für Ihr Kind verordnet die Kinderärztin auf einem Rezept, und bis zum 18. Geburtstag zahlen Sie nichts dazu. Danach suchen Sie eine Praxis, die Kinder behandelt. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach dem Ausstellungsdatum stattfinden. Ein Rezept umfasst je nach Beschwerden bis zu 6 oder bis zu 10 Behandlungen.

Ein kleines Mädchen sitzt auf einem großen türkisfarbenen Gymnastikball, eine Physiotherapeutin kniet dahinter und hält es an der Hüfte.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren fällt bei Physiotherapie auf Rezept keine Zuzahlung an. Bild: KI generiert.

Kinder zahlen für Physiotherapie nichts dazu

Bis zum 18. Geburtstag zahlen Sie für die Physiotherapie Ihres Kindes nichts dazu. Das gilt für jede Behandlung auf Rezept, auch für lange und aufwendige. Die Praxis rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.

Für eine Einzelbehandlung nach Bobath oder Vojta zahlt die Kasse der Praxis 58,83 Euro. Eine solche Behandlung dauert 30 bis 45 Minuten. Für eine Gruppenstunde, in der 2 bis 4 Kinder unter 14 Jahren mit einer Schädigung des Gehirns zusammen üben, bekommt die Praxis 16,57 Euro.

Wie viele Behandlungen Kinder auf ein Rezept bekommen

Auf dem Rezept steht ein Kürzel aus zwei Buchstaben, etwa ZN oder WS. Das ist die Diagnosegruppe, also das Kürzel für die Art der Beschwerden Ihres Kindes.

Je nach Kürzel stehen bis zu 6 oder bis zu 10 Behandlungen auf einem Rezept. Insgesamt sind über mehrere Rezepte üblicherweise 18 bis 50 Behandlungen vorgesehen. Bei Erkrankungen von Gehirn und Rückenmark (ZN) sind es bei Kindern bis zu 50 statt 30. Bei Beschwerden an Armen, Beinen und Becken (EX) sind es ebenfalls bis zu 50 statt 18.

Wie viele Behandlungen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre je Rezept und insgesamt bekommen, je nach Kürzel auf dem Rezept.
KürzelBeschwerden, zum BeispielBehandlungen je RezeptÜbliche Gesamtzahl bis 18 Jahre
ZNZerebralparese, offener Rücken (Spina bifida), Folgen einer Hirnblutung, Muskeldystrophiebis zu 10bis zu 50
EXKnochenbrüche, Zustand nach Operationen, Fehlstellungen der Füße, Fehlbildungenbis zu 6bis zu 50
WSSkoliose, auch mit Korsett, Haltungsstörungen, muskulärer Schiefhalsbis zu 6bis zu 18
ATAsthma, Mukoviszidose, erweiterte Bronchienbis zu 6bis zu 18, bei Mukoviszidose bis zu 50
PNLähmungen durch verletzte Nerven, Nervenschäden, Muskelerkrankungenbis zu 10bis zu 30

Die Gesamtzahl ist keine feste Grenze. Reicht sie nicht, stellt die Ärztin weitere Rezepte aus und hält die Gründe in ihren Unterlagen fest. Die Krankenkasse muss dafür nichts genehmigen.

Bei manchen schweren Dauererkrankungen kann die Ärztin ein Rezept für bis zu 12 Wochen ausstellen. Diese Krankheiten stehen auf einer festen Liste, die Ihre Ärztin kennt. Einen Antrag brauchen Sie dafür nicht.

Was Bobath und Vojta auf dem Kinderrezept bedeuten

Bei Erkrankungen von Gehirn oder Rückenmark kann auf dem Rezept KG-ZNS-Kinder stehen. Das ist die Abkürzung für eine besondere Krankengymnastik für Kinder bis 18 Jahre, bei der die Therapeutin nach Bobath oder nach Vojta arbeitet. Der mittlere Teil der Abkürzung steht für das zentrale Nervensystem, also Gehirn und Rückenmark. Ihr Kind wird dabei immer einzeln behandelt.

Welche der beiden Methoden gemeint ist, kann die Ärztin als Zusatz auf das Rezept schreiben, zum Beispiel Bobath. Für beide Methoden braucht die Physiotherapeutin eine eigene Zusatzausbildung. Fragen Sie deshalb schon beim ersten Anruf, ob die Praxis Kinder nach Bobath oder Vojta behandeln darf.

Bei der Vojta-Therapie üben Eltern auch zuhause, und zwar nach Anleitung der Therapeutin.

4 Fragen für den ersten Termin

  • Wie oft soll mein Kind kommen, und wie lange dauert die ganze Behandlung voraussichtlich?
  • Was soll sich im Alltag meines Kindes verändern, und woran merken wir das?
  • Was können wir zuhause zwischen den Terminen üben, und wie genau?
  • Wann sprechen wir wieder mit der Kinderärztin über ein weiteres Rezept?

Physiotherapie in Kita oder Schule ist möglich

Normalerweise findet die Physiotherapie in der Praxis statt. Einen Hausbesuch verordnet die Ärztin nur, wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Praxis kommen kann.

Für Kinder gibt es eine Ausnahme. Besucht Ihr Kind den ganzen Tag eine Kita oder Schule, die es fördert, darf die Therapeutin dort behandeln. Einen Hausbesuch muss die Ärztin dafür nicht verordnen. Das gilt ausdrücklich auch für eine ganz normale Kita oder Schule.

Aus dem Rezept muss hervorgehen, dass Ihr Kind schwer und dauerhaft beeinträchtigt ist. In der Regel gilt das, wenn ein Amt einen Förderbedarf festgestellt hat. Die Ausnahme gilt bis zum 18. Geburtstag und, wenn nötig, bis zum Ende der begonnenen Schulzeit.

Fragen Sie die Ärztin, ob das Rezept die nötigen Angaben enthält. In der Kita oder Schule klären Sie, ob es dort einen Raum für die Behandlung gibt.

Kinderphysiotherapie läuft in 5 Schritten ab

Vom ersten Verdacht bis zur Behandlung
  1. 1. Auffälligkeit ansprechen

    Erzählen Sie der Kinderärztin, was Ihnen auffällt und seit wann. Notieren Sie es am besten vorher. Ein guter Anlass ist die nächste Vorsorgeuntersuchung.

  2. 2. Untersuchung und Diagnose

    Die Ärztin untersucht Ihr Kind und entscheidet, ob es Physiotherapie braucht. Bei unklaren Befunden überweist sie an ein Sozialpädiatrisches Zentrum, eine Ambulanz für die Entwicklung von Kindern.

  3. 3. Rezept

    Auf dem Rezept stehen die Diagnose, das Kürzel für die Beschwerden, die Behandlung, die Zahl der Termine und wie oft pro Woche behandelt wird.

  4. 4. Praxis suchen

    Suchen Sie eine Praxis, die Kinder behandelt. Die erste Behandlung muss innerhalb von 28 Tagen stattfinden, bei einem als dringend markierten Rezept innerhalb von 14 Tagen.

  5. 5. Behandlung und Rückmeldung

    Die Praxis untersucht Ihr Kind zuerst selbst und behandelt dann so oft, wie es auf dem Rezept steht. Hat die Ärztin einen Bericht angefordert, schreibt die Praxis ihn am Ende.

Frühförderung und Kinderphysiotherapie schließen sich nicht aus

Neben dem Physio-Rezept gibt es die Frühförderung. Sie ist für Kinder mit einer Behinderung gedacht und für Kinder, denen eine Behinderung droht. Sie gilt von der Geburt bis zur Einschulung.

In einer Frühförderstelle arbeiten Fachleute aus Therapie, Psychologie und Heilpädagogik zusammen, und sie beraten auch die Eltern. Die Physiotherapie auf Rezept behandelt dagegen eine Erkrankung, die die Ärztin festgestellt hat. Ihr Kind kann beides gleichzeitig bekommen.

Welche Stelle in Ihrer Nähe zuständig ist, regelt jedes Bundesland selbst. Die Frühförderstelle vor Ort oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum sagt es Ihnen.

Welcher Weg passt zu Ihrem Kind?

Hat eine Ärztin eine Erkrankung festgestellt, die Physiotherapie braucht?

Ja

Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre?

Ja

Ihr Kind bekommt Physiotherapie auf Rezept, und Sie zahlen nichts dazu. Bei schweren Dauererkrankungen kann ein Rezept bis zu 12 Wochen reichen.

Nein

Es gelten die Regeln für Erwachsene. Ihr Kind zahlt dann 10 Prozent der Kosten plus einen festen Betrag je Rezept.

Nein

Ist Ihr Kind in mehreren Bereichen auffällig und noch nicht eingeschult?

Ja

Wenden Sie sich an eine Frühförderstelle oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Dort arbeiten mehrere Fachleute zusammen.

Nein

Vereinbaren Sie einen Termin in der Kinderarztpraxis und schildern Sie, was Ihnen auffällt. Ohne ärztliche Diagnose gibt es kein Physio-Rezept.

Was Sie zum ersten Physio-Termin mitbringen

Bringen Sie das Rezept, die Versichertenkarte Ihres Kindes und das gelbe Untersuchungsheft mit. Hilfreich sind auch Arztbriefe aus der Klinik, dem Sozialpädiatrischen Zentrum oder der Frühförderstelle. Schreiben Sie außerdem auf, was Ihr Kind schon gut kann und wo es Hilfe braucht.

Legen Sie die Termine so, dass Ihr Kind wach und ausgeruht ist. Die Praxis muss sich an die Häufigkeit halten, die auf dem Rezept steht. Will sie davon abweichen, spricht sie das vorher mit der Ärztin ab.

Achten Sie auf die Pausen zwischen zwei Terminen. Liegen mehr als 14 Tage dazwischen und gibt es dafür keinen triftigen Grund, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Diese Fristen gelten für jedes Physiotherapie-Rezept, auch für das Ihres Kindes.

Häufige Fragen

Zahlen Eltern für die Physiotherapie ihres Kindes etwas dazu?

Nein, für Physiotherapie auf Rezept zahlen Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag nichts dazu. Das gilt auch für aufwendige Einzelbehandlungen nach Bobath oder Vojta. Für eine solche Behandlung zahlt die Krankenkasse der Praxis 58,83 Euro.

Wie viele Physiotherapie-Behandlungen bekommt ein Kind mit einer Erkrankung des Gehirns?

Ein Kind mit einer Erkrankung von Gehirn oder Rückenmark bekommt bis zu 10 Behandlungen auf einem Rezept. Bis zum 18. Geburtstag sind insgesamt üblicherweise bis zu 50 Behandlungen vorgesehen, bei Erwachsenen 30. Reicht das nicht, stellt die Ärztin weitere Rezepte aus, ohne dass die Krankenkasse zustimmen muss.

Darf Physiotherapie für Kinder in der Kita oder Schule stattfinden?

Ja, Physiotherapie darf in der Kita oder Schule stattfinden, wenn Ihr Kind dort den ganzen Tag gefördert wird. Aus dem Rezept muss hervorgehen, dass Ihr Kind schwer und dauerhaft beeinträchtigt ist. In der Regel reicht dafür ein Förderbedarf, den ein Amt festgestellt hat. Das gilt auch für normale Kitas und Schulen.

Was ist der Unterschied zwischen Kinderphysiotherapie und Frühförderung?

Kinderphysiotherapie behandelt auf Rezept eine Erkrankung, die die Ärztin festgestellt hat. Die Frühförderung richtet sich an Kinder mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung, von der Geburt bis zur Einschulung. Dort arbeiten Fachleute aus Therapie, Psychologie und Heilpädagogik zusammen. Ihr Kind kann beides gleichzeitig bekommen.

Wer stellt ein Physio-Rezept für ein Kind aus?

Ein Physio-Rezept für ein Kind stellt meist die Kinderärztin oder der Kinderarzt aus. Grundsätzlich darf jede Ärztin mit Kassenzulassung Physiotherapie verordnen. Nach einem Klinikaufenthalt darf auch das Krankenhaus Physiotherapie für die ersten 7 Tage nach der Entlassung verordnen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Fassung vom 15. Mai 2025 (§§ 11, 13, 14, 16, Heilmittelkatalog Teil I mit den Diagnosegruppen ZN, EX, WS, AT und PN), Gemeinsamer Bundesausschuss,
  2. Anlage 2 Vergütungsvereinbarung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Lesefassung gültig ab 1. Januar 2026 (Positionen KG-ZNS-Kinder und KG-ZNS), GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  3. Anlage 7 Weiterbildung zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie, Fassung vom 13. April 2026 (Fortgeltung der Fassung vom 21. Juli 2021 für KG-ZNS), GKV-Spitzenverband und maßgebliche Verbände der Physiotherapie, bereitgestellt von AOK-Gesundheitspartner,
  4. § 32 SGB V, Heilmittel (Absatz 1b und Absatz 2: Zuzahlung ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. § 46 SGB IX, Früherkennung und Frühförderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. § 61 SGB V, Zuzahlungen (Fassung bis 31. Dezember 2026), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. § 124 SGB V, Zulassung von Leistungserbringern für Heilmittel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber, das Glossar und die Texte der Rechner mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder der Ratgeber erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Praxen stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.